AGB und Prüfungsregularien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von telc-Sprachprüfungen
Stand: Mai 2026
Anbieter
Schöne Sprache – Sprachschule
Gräfstraße 85
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Vertreten durch Geschäftsführer Dr. Zakharia Pourtskhvanidze
E-Mail: info@schoenesprache.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
IdNr.: 83 629 601743
Steuernummer/Geschäftszeichen: 14 851 02800 – UStSt
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen für die Anmeldung, Organisation und Durchführung von telc-Sprachprüfungen durch Schöne Sprache. Sie gelten für alle Personen, die sich zu einer telc-Sprachprüfung anmelden. Die Prüfungen erfolgen nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen, Durchführungsbestimmungen und Vorgaben der telc gGmbH.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Schöne Sprache und Teilnehmenden über Anmeldung, Organisation, Durchführung und Teilnahme an telc-Sprachprüfungen.
(2) Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Prüfungsordnungen, Durchführungsbestimmungen und verbindlichen Regelungen der telc gGmbH. Bei Widersprüchen haben die telc-Regelungen Vorrang.
(3) Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Schöne Sprache ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Verbraucher sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend nicht zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken schließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragspartner und Leistungsbeschreibung
(1) Vertragspartner der Teilnehmenden ist Schöne Sprache – Sprachschule, Gräfstraße 85, 60487 Frankfurt am Main, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Zakharia Pourtskhvanidze.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung einer telc-Sprachprüfung auf dem gewählten Sprachniveau und zum vereinbarten Prüfungstermin.
(3) Die Leistung umfasst insbesondere die Bereitstellung geeigneter Prüfungsräume, die Organisation des Prüfungsablaufs, den Einsatz qualifizierter Prüfender und Aufsichtspersonen, die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile sowie die Weiterleitung der Prüfungsunterlagen an die telc gGmbH.
(4) Die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Ausstellung der Zertifikate erfolgen durch die telc gGmbH. Schöne Sprache hat keinen Einfluss auf Bewertung, Ergebnis oder Bearbeitungsdauer.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Prüfungsterminen auf der Website ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Prüfungsvertrages ab.
(3) Eine Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Anmeldebestätigung von Schöne Sprache in Textform oder spätestens durch Bereitstellung des Prüfungsplatzes am vereinbarten Prüfungstag zustande.
(5) Schöne Sprache kann Anmeldungen ablehnen, insbesondere wenn ein Termin ausgebucht ist, erforderliche Angaben fehlen oder wichtige Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
§ 4 Anmeldung zu Prüfungen
(1) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das auf der Website bereitgestellte Onlineformular. Sie ist personenbezogen und nur mit Zustimmung von Schöne Sprache übertragbar.
(2) Teilnehmende müssen alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Dazu gehören insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und E-Mail-Adresse.
(3) Diese Daten werden zur Prüfungsanmeldung und Zertifikatserstellung an die telc gGmbH übermittelt. Nach Durchführung der Prüfung sind Änderungen nur nach Maßgabe der telc-Regularien und gegebenenfalls gegen Gebühr möglich.
(4) Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Schöne Sprache kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
(5) Die Wahl des Prüfungsniveaus liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person. Eine Beratung durch Schöne Sprache ist unverbindlich und begründet keine Garantie für das Bestehen der Prüfung.
§ 5 Prüfungsgebühren
(1) Maßgeblich sind die Prüfungsgebühren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlicht sind.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Soweit Sprachprüfungen steuerbefreit sind, erfolgt die Abrechnung nach den einschlägigen umsatzsteuerlichen Vorschriften.
(3) Die Prüfungsgebühr umfasst Organisation, Durchführung, Bewertung durch telc sowie die einmalige Ausstellung des Originalzertifikats.
(4) Zusatzleistungen wie Versand, Ersatzdokumente, beglaubigte Kopien oder besondere Bearbeitungen können gesondert berechnet werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Prüfungsgebühr ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig und muss spätestens vor dem Prüfungstermin vollständig eingegangen sein.
(2) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Zahlungen können über die auf der Website angebotenen Zahlungsarten oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
(4) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Schöne Sprache berechtigt, den Prüfungsplatz nach angemessener Frist anderweitig zu vergeben.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Online-Anmeldungen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Schöne Sprache – Sprachschule, Gräfstraße 85, 60487 Frankfurt am Main, E-Mail: info@schoenesprache.de, durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss zum Widerruf informieren. Dies kann beispielsweise per Brief oder E-Mail erfolgen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Schöne Sprache die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem die teilnehmende Person ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verliert.
(2) Hat die teilnehmende Person verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie folgende Angaben verwenden und an uns senden:
An: Schöne Sprache – Sprachschule, Gräfstraße 85, 60487 Frankfurt am Main, E-Mail: info@schoenesprache.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:
Bestellt am / bestätigt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
§ 8 Umbuchung
(1) Eine Umbuchung auf einen späteren Prüfungstermin ist nur auf Anfrage in Textform möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind und die Anfrage rechtzeitig vor dem ursprünglich gebuchten Termin eingeht.
(2) Für Umbuchungen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Sollte der neue Termin mit einer höheren Prüfungsgebühr verbunden sein, ist die Differenz auszugleichen.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Umbuchung oder einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
§ 9 Rücktritt und Stornierung
(1) Teilnehmende können unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts in Textform vom Prüfungsvertrag zurücktreten.
(2) Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts können Stornierungs- oder Bearbeitungsgebühren entstehen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Schöne Sprache.
| Zeitpunkt des Rücktritts | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| bis 30 Tage vor Prüfungstermin | 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr |
| 29 bis 15 Tage vor Prüfungstermin | 30 % der Prüfungsgebühr, mindestens 25,00 EUR |
| 14 bis 8 Tage vor Prüfungstermin | 50 % der Prüfungsgebühr |
| 7 bis 2 Tage vor Prüfungstermin | 75 % der Prüfungsgebühr |
| ab 1 Tag vor Prüfungstermin oder am Prüfungstag | 100 % der Prüfungsgebühr |
(3) Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Schöne Sprache bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
(4) Bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Voraussetzung ist ein qualifiziertes ärztliches Attest, das die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag ausdrücklich bestätigt und fristgerecht vorgelegt wird.
(5) Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus.
§ 10 Nichterscheinen zur Prüfung
(1) Erscheint eine teilnehmende Person ohne vorherige wirksame Abmeldung nicht zur Prüfung, entfällt der Anspruch auf Teilnahme. Die Prüfungsgebühr bleibt in voller Höhe geschuldet.
(2) Gleiches gilt, wenn nur einzelne Prüfungsteile ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen werden.
§ 11 Verspätung zur Prüfung
(1) Teilnehmende müssen rechtzeitig, in der Regel mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn, am Prüfungsort erscheinen.
(2) Nach Beginn der Prüfung oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen kann die Teilnahme ausgeschlossen sein. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
(3) Eine Verlängerung der Prüfungszeit wegen verspäteten Erscheinens wird nicht gewährt.
§ 12 Identitätsprüfung und Ausweispflicht
(1) Am Prüfungstag muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel.
(2) Dokumente wie Krankenkassenkarten, Studierendenausweise oder Führerscheine können als Identitätsnachweis unzureichend sein.
(3) Ohne ausreichenden Identitätsnachweis kann die Teilnahme an der Prüfung verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 13 Prüfungsdurchführung
(1) Die Prüfung wird nach den jeweils gültigen Vorgaben der telc gGmbH durchgeführt. Diese Regelungen sind für alle Teilnehmenden verbindlich.
(2) Während der Prüfung sind die Anweisungen der Prüfungsaufsicht zu befolgen. Nicht zugelassene Hilfsmittel, elektronische Geräte, Kommunikation mit anderen Teilnehmenden sowie das Fotografieren, Abschreiben oder Mitnehmen von Prüfungsunterlagen sind untersagt.
(3) Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und entsprechend den Anweisungen der Prüfungsaufsicht zu verwahren.
§ 14 Täuschungsversuche und Regelverstöße
(1) Bei Täuschungsversuchen, Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, Störungen des Prüfungsablaufs oder sonstigen erheblichen Regelverstößen kann die betreffende Person von der Prüfung ausgeschlossen werden.
(2) Der Vorfall wird dokumentiert und kann an die telc gGmbH gemeldet werden. Die endgültige Entscheidung über die Bewertung liegt bei der telc gGmbH.
(3) Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr oder Umbuchung.
§ 15 Ausschluss von Teilnehmenden
Schöne Sprache kann Teilnehmende von der Prüfung ausschließen, wenn sie den Prüfungsablauf erheblich stören, andere Personen gefährden oder belästigen, Anweisungen nicht befolgen, gegen Prüfungsregeln verstoßen oder erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder vergleichbaren Substanzen stehen.
§ 16 Ergebnisse und Zertifikate
(1) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch die telc gGmbH. Schöne Sprache hat auf Bewertung, Bearbeitungsdauer und Ergebnis keinen Einfluss.
(2) Ergebnisse und Zertifikate werden nach Eingang bei Schöne Sprache bereitgestellt. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Abläufen der telc gGmbH.
(3) Zertifikate können nach Vereinbarung abgeholt werden. Ein Versand ist auf Wunsch und gegen Erstattung der Versandkosten möglich. Das Versandrisiko trägt die teilnehmende Person.
(4) Nicht abgeholte Zertifikate werden für eine angemessene Dauer aufbewahrt. Danach gelten die Regelungen der telc gGmbH.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Schöne Sprache, insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, technische Störungen, Pandemien, Streiks oder unvorhersehbare Ausfälle, können zur Verschiebung, Unterbrechung oder Absage einer Prüfung führen.
(2) In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Vorbereitungskosten, bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
§ 18 Haftungsbeschränkung
(1) Schöne Sprache haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Schöne Sprache haftet nicht für die Bewertung der Prüfungsleistungen durch die telc gGmbH oder für Inhalte und Änderungen der telc-Prüfungsordnungen.
§ 19 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Zur Durchführung der Prüfung ist die Übermittlung bestimmter Daten an die telc gGmbH erforderlich. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Person, zum Prüfungstermin, zum Prüfungsniveau und zum Prüfungsergebnis.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Website.
§ 20 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation erfolgt überwiegend per E-Mail. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit dieser Kommunikationsform einverstanden.
(2) Teilnehmende müssen eine gültige und regelmäßig abrufbare E-Mail-Adresse angeben und dafür sorgen, dass Nachrichten von Schöne Sprache empfangen werden können.
(3) Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Nachteile aus unterlassenen oder verspäteten Mitteilungen gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.
§ 21 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Schöne Sprache. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Schöne Sprache ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand der AGB: 17.05.2026
Schöne Sprache – Das Institut